Die hektischen Bedingungen im Alltag, und der steigende Druck im Geschäftsleben, veranlassen uns die Spielregeln unserer Gast-Gastgeberbeziehung auch in schriftlicher Form festzuhalten. Leider gibt es immer wieder Mitmenschen, die uns zu solchen Massnahmen zwingen, und wir bitten Sie deshalb um Verständnis. Vielen Dank und ein herzliches "Sönd wöllkomm" im Alpsteingebiet.
Die Geschäftsbestimmungen regeln die Rechsbeziehung zwischen dem Gast und dem Geschäftsführer des Berggasthaus Bollenwees. Sie gelten für Reservationen von Übernachtungen und Verpflegung, sowie anderen Dienstleistungen.
Sobald mündlich (telefonisch), oder schriftlich (E-Mail, schriftliche Bestätigung) eine Reservation von Übernachtungskapazitäten vorgenommen ist, tritt ein Vertrag in Kraft. Bei einer Anmeldung von Gruppen im Matratzenlager, oder einer Reservation von mehreren Betten, erhält der Gast nach telefonischer Absprache eine schriftliche Bestätigung. Diese wird unterschrieben retourniert, und die Richtigkeit der Bestellung bestätigt, sowie unsere AGB akzeptiert. Eine einseitige Vertragsauflösung bewirkt grundsätzlich das Recht auf Schadenersatz.
An den Wochenenden grundsätzlich, oder bei einer Reservation von mehreren Betten / Lagerplätzen an Wochentagen, verlangen wir eine Anzahlung von Fr. 20.- pro Bett / Fr. 10.- pro Matratzenlagerplatz. Eine allfällige Anzahlung wird bei der Reservation mitgeteilt, ansonsten ist der Gast nicht verpflichtet diese vorzunehmen.
Bei der Bestellung und Dienstleistungen anderer Art, die den Betrag von Fr. 5000.- übersteigen, muss mit einer Vorauszahlung von 10% gerechnet werden.
Wir empfehlen die Anzahlung, bei der Anmeldung den Teilnehmenden gleich zu kassieren, der Organisator wird so vor allfälligen Kosten bewahrt.
Die schriftliche Bestätigung mit Menuauswahl erwarten wir mindestens 4 Wochen vor dem reservierten Datum. Kurzfristige Änderungen der Teilnehmerzahl müssen sofort mitgeteilt werden. Verändert sich die Personenzahl noch am Reisetag, so erwarten wir während der Anreise einen Telefonanruf. Falls eine Berichtigung der Reservation ausbleibt, verrechnen wir den vollen Betrag der reservierten Dienstleistung.
Die Rechnung kann Bar (CHFr. oder Euro), mit EC-Direct (Maestro) oder Postcard beglichen werden. Kreditkarten wie Mastercard und Visa, werden nur mit der Übernahme der Kommission von 3% akzeptiert. Gerne stellen wir den Betrag auch in Rechnung, die in 20 Tagen einbezahlt werden muss.
Annullierungen könne bis 10 Tage vorher, ohne Kostenfolgen, und mit Zurückerstattung der Anzahlung vorgenommen werden.
Wird die Teilnehmerzhal bis 5 Tage vor dem reservierten Datum vermindert, wird die Anzahlung bei der Bezahlung der Übernachtung angerechnet.
Bei einer vollständigen Absage 1-10 Tage vor dem reservierten Datum, verfällt die komplette Anzahlung. Eine Reservierung kann ansonsten ohne weitere Kosten 24 h vorher rückgängig gemacht werden. Spätere Absagen werden nur nach Absprache akzeptiert.
Für "No-Show-Gäste" (Nicht Erscheinende ohne Absage) wir der volle Betrag der Reservation und der bestellten Verpflegung in Rechnung gestellt.
Wir empfehlen eine Annullatinskostenversicherung abzuschliessen. Bei zweifelhafter Witterung geben wir auch gerne Auskunft.
Bank: | Raiffeisenbank Gonten-Brülisau, 9108 Gonten |
IBAN: | CH14 8102 2000 0017 8239 1 |
SWIFT-BIC: | RAIFCH22 |
Bankclearing: | 81002 |
Postkonto: | 90-10020-0 |
Inhaber:
| Thomas und Monika Manser |
Alle Preise werden in Schweizer Franken berechnet und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Übernachtungstarife gelten pro Person inkl. Frühstück. Für Kinder in Gästebetten wird eine Reduktion von Fr. 10.- gewährt. Kleinkinder schlafen im Bett der Eltern, oder im zu Verfügung gestellten Kinderbett gratis. Im Matratzenlager gelten die in der Bestätigung und auf der Webseite angebotenen Preise.
Die Nachtruhe um 23.30 Uhr wird eingehalten und muss von allen Gästen akzeptiert werden. Es müssen alle Teilnehmer darüber informiert werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind die Anlässe "Alpstobete" Bollenwees und Saisonschluss. An den Wochenenden im Monat Mai kann nach Absprache auch eine Verlängerung vereinbart werden.
Hunde dürfen im Berggasthaus Bollenwees im Zimmer für einen Betrag von Fr. 10.- gehalten werden. Im Matratzenlager sind Vierbeiner nicht erlaubt. Gerne stellen wir aber eine Hundebox im Nebengebäude zur Verfügung (Bitte reservieren). Im Restaurant dürfen sich Hunde aufhalten, wir appellieren aber zu absoluter Rücksichtnahme gegenüber Gästen und Mitarbeitern. Hundenäpfe stehen bereit, die Fütterung darf aber aus lebensmittelgesetzlichen Gründen nur ausser Haus erfolgen.
Das Berggasthaus Bollenwees lehnt die Haftung für Beschädigungen und Verlust von persönlichem Eigentum ab. Für mutmassliche Schäden an Inventar und Berggasthaus wird Anzeige erstattet.
Brülisau, 01. Januar 2011